Für innovative Unternehmen in Deutschland und weltweit: HARTE-BAVENDAMM ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht.
In Hamburg zuhause, grenzenlos engagiert
In unserem Büro in der Hafencity arbeiten wir mit Sicht auf die weite Welt und behalten das große Ganze im Blick, denn ebenso wie wirtschaftliche Tätigkeiten global expandieren, enden auch rechtliche Angelegenheiten nicht an Landesgrenzen.
Kann ein einziger Orangeton unterscheidungskräftig genug sein, um den Schutz als EU-Marke zu rechtfertigen? Das Gericht der Europäischen Union hat kürzlich seine Antwort in einem Fall gegeben, der sich über Jahrzehnte erstreckt und grundlegende Fragen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung erworbener Unterscheidungskraft aufwirft. Die Entscheidung in der Rechtssache Veuve Clicquot (T-652/22) erinnert uns nun daran, dass der Nachweis der erworbenen Unterscheidungskraft in der EU alles andere als einfach ist.
In den USA warf eine Influencerin einer anderen vor, ihre Social-Media-Ästhetik kopiert zu haben. Dieser Beitrag bespricht den entstandenen Rechtsstreit und analysiert, ob eine solche Ästhetik nach deutschem Recht urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt werden könnte.
Grenzüberschreitende Sachverhalte bergen für die Rechtsdurchsetzung einige Tücken. Besonders deutlich wird dies bei Rechtsverletzungen im Internet, die regelmäßig weltweit abrufbar sind. Hier stellen sich spannende und anspruchsvolle Fragen des internationalen Privat- und Zuständigkeitsrechts. Bisweilen übersehen wird aber eine weitere Frage, nämlich unter welchen Voraussetzungen die behauptete Rechtsverletzung einen hinreichenden Bezug zum Rechtsraum des zuständigen Gerichts aufweist, damit dieses sein materielles Recht anwendet.
Marken dienen der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen nach ihrer Herkunft. Besonders Bildmarken haben dabei eine starke Wiedererkennbarkeit – oft genügen wenige klare Linien oder eine prägnante Form, um eine Marke sofort zu identifizieren. Doch nicht jede grafische Gestaltung ist als Marke schutzfähig. Während einfache Bildmarken wie das berühmte doppelbögige „M“ von McDonald‘s von Haus aus unterscheidungskräftig sind und leicht auch in einer abweichenden Bildgestaltung wiedererkannt werden, wird abstrakten geometrischen Grundformen die Unterscheidungskraft abgesprochen und im Falle ihrer Eintragung nur ein sehr eingeschränkter Schutzumfang zugebilligt.
Von der Entstehung einer Geschäftsidee über die Entwicklung bis zur Vermarktung: Wir beraten strategisch im IP-Recht, bei der Sicherung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie beim Abschluss von Entwicklungs-, Lizenz- und Vertriebsverträgen.
Auszeichnungen
In zahlreichen Rankings wird HARTE-BAVENDAMM seit Jahren als eine der führenden Kanzleien im Marken- und Wettbewerbsrecht in Deutschland genannt, unter anderem bei Chambers, WTR 1000, The Legal 500, IP Stars und im JUVE Handbuch. Das Handelsblatt / Best Lawyers hat uns als Kanzlei des Jahres 2021 für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.